Was bedeutet
ombudschaftliche Beratung?

Die Ombudsstelle unterstützt Kinder, Jugendliche und ihre Familien bei der Durchsetzung ihrer Rechte und berät sie unabhängig. Die gesetzlichen Regeln stehen im § 9a SGB VIII und § 6 des Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetzes M-V. Ziel ist, Konflikte in der Kinder- und Jugendhilfe zu lösen und das Machtungleichgewicht zwischen den Betroffenen und den Trägern zu verringern.

Ombudspersonen informieren Ratsuchende über ihre Rechte und helfen ihnen, diese durchzusetzen, wenn es sinnvoll und gewünscht ist.

Die Beratung deckt alle Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 2 SGBVIII ab und umfasst verschiedene Formen der Unterstützung.

Wir unterstützen euch mit:

Vermittlung und Klärung von Konflikten

Die Ombudsstelle sucht gemeinsam mit den Betroffen und den beteiligten Stellen nach einvernehmlichen Lösungen.

Information

Die Ombudsstelle bietet grundlegende Orientierung zu den Rechten der Betroffenen im Kinder- und Jugendhilfesystem.

Beratung

Die Ombudspersonen helfen den Betroffenen, ihre Rechte wahrzunehmen und vermittelt zwischen den Parteien, um konstruktive Lösungen zu finden.

Begleitung

Ombudspersonen bieten emotionale und persönliche Unterstützung bei schwierigen Gesprächen und längeren Auseinandersetzungen.

Unterstützung

Die Ombudsstelle leistet konkrete Hilfen, z. B. bei der Formulierung von Schriftverkehr oder der Vermittlung an juristische Unterstützung.

Vertrauen Sie auf uns!

Die Ombudschaft MV ist für Kinder, junge Menschen und Familien da – unabhängig, unbürokratisch und kostenlos. Die Ombudspersonen helfen Betroffenen bestmögliche Unterstützung zu finden und setzen sich für die Wahrung der Rechte auf allen Ebenen ein.

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Kontaktformular
info@ombudschaft-mv.de

Ruf uns an:

Anika Pankratz: 0395 77822720
Nadine Krutki: 0395 77822721
Toni Wolff: 0395 77822722

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