Was bedeutet
ombudschaftliche Beratung?

Die Ombudsstelle unterstützt Kinder, Jugendliche und ihre Familien bei der Durchsetzung ihrer Rechte und berät sie unabhängig. Die gesetzlichen Regeln stehen im § 9a SGB VIII und § 6 des Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetzes M-V. Ziel ist, Konflikte in der Kinder- und Jugendhilfe zu lösen und das Machtungleichgewicht zwischen den Betroffenen und den Trägern zu verringern.

Ombudspersonen informieren Ratsuchende über ihre Rechte und helfen ihnen, diese durchzusetzen, wenn es sinnvoll und gewünscht ist.

Die Beratung deckt alle Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 2 SGBVIII ab und umfasst verschiedene Formen der Unterstützung.

Wir unterstützen euch mit:

Vermittlung und Klärung von Konflikten:

Der Verein sucht gemeinsam mit den Betroffenen und den beteiligten Stellen nach einvernehmlichen Lösungen.

Information:

Der Verein bietet grundlegende Orientierung zu den Rechten der Betroffenen im Kinder- und Jugendhilfesystem.

Beratung:

Der Verein hilft den Betroffenen, ihre Rechte wahrzunehmen und vermittelt zwischen den Parteien, um konstruktive Lösungen zu finden.

Begleitung:

Der Verein bietet emotionale und persönliche Unterstützung in schwierigen Gesprächen und bei längeren Auseinandersetzungen.

Konkrete Hilfen

Der Verein hilft euch bei der Formulierung von Schriftverkehr oder der Vermittlung an anwaltliche Unterstützung.

Vertretung:

Der Verein vertritt die Betroffenen, wenn diese darum bitten und die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind.

Besuch uns vor Ort

Schreib uns an:

per Mail oder im
Kontaktformular
info@ombudschaft-mv.de

Ruf uns an:

Anika Pankratz: 0395 77822720
Nadine Krutki: 0395 77822721
Toni Wolff: 0395 77822722

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